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Regenerative/Alternative Energien | Photovoltaik

Photovoltaik

Kampf um Solardächer

02.05.2016

In der Anhörung zum Entwurf für das Erneuerbare Energien Gesetz bleibt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft kompromisslos. Er fordert die totale Ausschreibungspflicht – auch für Solardächer.

Zum Referentenentwurf für die Neugestaltung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) konnten Bundesländer und Verbände bis zum 28. April ihre Stellungnahmen einreichen. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) warnte in seinem Schreiben noch einmal davor, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bei 45 Prozent zu deckeln. Auch die Begrenzung der Ausschreibungsmenge für Freiflächenanlagen auf 500 Megawatt pro Jahr hält der BEE für einen Rückschlag, der die Energiewende gefährden kann. Exakt das Gegenteil forderte der BDEW:  "Problematisch ist, dass bei den Ausschreibungen zu viele Ausnahmen gemacht werden. Das verzerrt den Wettbewerb und verhindert, dass insbesondere bei PV-Dachanlagen Potentiale zur Kostensenkung ungenutzt bleiben", begründet der Hauptgeschäftsführer des BDEW, Martin Weyand, die Änderungswünsche des Verbandes.  Der BDEW vertritt u.a. die großen Energieerzeuger, deren Braunkohlekraftwerke möglichst rentabel arbeiten sollen. Ein weiterer starker Anstieg des Anteils erneuerbarer Energie würde den Betrieb dieser Kraftwerke noch mehr infrage stellen als bisher. Die Förderung der Stromerzeugung zum Eigenverbrauch mit Solardächern ist deshalb für Weyand nicht länger akzeptabel. Er sieht den Förderanspruch "durch das Selbstverbrauchsprivileg verzerrt."  Unter anderem soll die im Gesetz vorgesehene Bagatellgrenze von einem Megawatt, bis zu der keine Ausschreibung für Photovoltaikanlagen erforderlich ist, gestrichen werden. Der BDEW verlangt die Abschaffung der Bagatellgrenze – oder zumindest die Reduzierung auf 30 Kilowatt. Wie jeder gute Lobbyist verziert auch Weyand seine Maximalforderungen mit einem positiven Schwänzchen: An dem Tag, an dem die Stromgestehungskosten von Photovoltaikdächern auf die Höhe der Stromgestehungskosten von Freiflächenanlagen gesunken sind, könne man zumindest über eine Aufhebung des Förderdeckels nachdenken.


Autor
Name: Jürgen Winkler