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Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Messen und Prüfen

Wiederholungsprüfung an Erwärmungsanlagen

ep6/2022, 2 Seiten

?Nach der Installation einer induktiven Erwärmungsanlage soll ich an dieser die „Wiederholungsprüfung“ nach Installation einer Neuanlage durchzuführen. Die Isolationsmessung der Anlage beläuft sich auf 250 kΩ. Das Prüfprotokoll der Erstprüfung weist 5 MOhm aus. Hier ist allerdings auch nicht der Messpunkt beschrieben. Der Anlagenhersteller bezieht sich nun auf die VDE 0113-1 Teil 18.3., in der es eine Ausnahme gibt: „Für bestimmte Teile der elektrischen Ausrüstung wie z. B. Sammelschienen, Schleifleitungssysteme oder Schleifringkörper ist ein niedrigerer Wert erlaubt, jedoch darf der Wert nicht kleiner als 50 kΩ sein.“ Handelt es sich bei einer wassergekühlten Induktionsanlage um diese Ausnahme (Stromschienensystem)? Wie bewerte ich, ob es sich bei einer Anlagenprüfung um so eine Ausnahme handelt? Der Hersteller erklärt jetzt den geringeren Isolationswiderstand damit, dass die Anlage vor der Inbetriebnahme ohne Kühlwasser gemessen worden ist. Wie verfahre ich nun bei der Wiederholungsprüfung in vier Jahren? Arbeite ich mit meinem Referenzwert der Inbetriebnahmeprüfung und wie gewährleiste ich bei solch einer Anlage, ob nicht ein Teil der Leistung über das Wasser abgeleitet wird? Macht eine Isolationsüberwachung Sinn? Ersatzableitstrommessung? Schutzleiterstrommessung? Strommessung im Wasserstromkreis? Oder alles unbedenklich?


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Autor
  • M. Lochthofen
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