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Betriebsführung | Recht

Wer die Kosten für Aus- und Einbau zahlt

Womit Handwerksunternehmer bei der Mängelhaftung rechnen können
ep12/2016, 5 Seiten

Am 2. März 2016 beschloss die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängel-haftung. Der Entwurf enthält auf seinen 87 Seiten eine Fülle neuer Vorschriften zur Regelung von gesetzlich bislang nicht erfassten Vertragsarten, zum Beispiel des Verbraucherbauvertrags in § 650h BGB-E des Regierungsentwurfs.


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Autor
  • U. Gollob
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