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Recht

Wer bei Stromschlägen mit Todesfolge haftet

Wenn die Elektroinstallation Mängel aufweist
ep8/2019, 2 Seiten

Unfälle mit Stromschlägen können gravierende Folgen haben und enden nicht selten sogar mit Todesfolge. Nach derartigen Unfällen stellen sich juristisch insbesondere Fragen nach der Haftung. In den Kreis der potentiell Verantwortlichen treten insoweit zunächst der Elektrobetrieb, der die zum Stromschlag führende Elektroanlage fehlerhaft installiert hat und/oder der Betreiber des Unternehmens, in dem der Unfall passiert ist. An einem tragischen Fall, der dieses Jahr vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg (Az. 619 Ds 203/17) verhandelt wurde, soll hier gezeigt werden, wie sich die Haftung zusammengefasst darstellt.


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Autor
  • A. Rehfeldt
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