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Versicherungen in Zeiten von Corona: Was ist zu tun?

Sars-CoV-2 und die Folgen
ep9/2020, 8 Seiten

Kurzarbeit, Stillstand, Geschäftsbeziehungen am seidenen Faden. Das ist inzwischen fast Corona-„Normalität“. Die Pandemie zwingt fast alles auf den Prüfstand. Auch Versicherungen für die Firma, den Chef und die Mitarbeiter sind davon nicht ausgenommen.


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Wird ergänzender Versicherungsschutz gebraucht? Kann – um Kosten zu sparen – anderer Schutz entfallen oder zumindest abgespeckt und später wieder hochgefahren werden? Was ist mit der persönlichen Absicherung des Unternehmers und seiner Mitarbeiter?

Fakt ist: Mit der Pandemie werden bestimmte Versicherungen, die bisher teilweise eher ein Nischendasein führten, plötzlich auch für kleine und mittelständische Firmen aus Handwerk, Handel und Gewerbe interessanter. Das betrifft vor allem den Versicherungsschutz für Betriebsunterbrechung/Betriebsschließung. Was kann man davon im Ernstfall erwarten? Hier gibt es aktuell Unsicherheit und im Übrigen auch generell Klärungsbedarf. Dazu stellt sich die Frage: Wie lassen sich Pandemien künftig absichern?

Deutlich mehr Zulauf dürfte es auch bei der Warenkreditversicherung geben (siehe Interview ab S. 696). Corona sollte zudem nicht den Blick auf andere Gefahren wie Cyberkriminalität und Extremwetter verdecken, die für den Betrieb genauso existenzbedrohend sein können. Hier gibt es oft noch Lücken im Versicherungsschutz.

Am meisten gefürchtet – Betriebsunterbrechung

Als erster Betrieb hierzulande durch das neue Corona-Virus lahmgelegt. Auf eine solche Publicity hätte der Automobilzulieferer Webasto aus Bayern vermutlich gern verzichtet. Bestätigt wird damit zugleich eine Entwicklung, die das Allianz-Risk-Barometer Anfang 2020 konstatierte: Der Trend zu weitreichenden Betriebsunterbrechungen mit immer neuen Ursachen hält unvermindert an. Die Betriebsunterbrechung gehört demnach – auf Platz zwei hinter Cybervorfällen – unverändert zu den Geschäftsrisiken, die Unternehmen weltweit am meisten fürchten. In Deutschland steht sie – noch vor Cyberkriminalität – sogar ganz oben auf der „Horror“-Liste der Betriebe, die Absicherung dieses existenziellen Risikos dann jedoch vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen oft auf einem anderen Blatt. Dergestalt vorgesorgt hat nach einer Erhebung der Gothaer knapp jeder vierte Betrieb (24 % der KMU, siehe Bild 1).

Bild 1: Gegen das Risiko Betriebsunterbrechung hat sich knapp ein Viertel der kleinen und mittelst

Nicht zuständig bei Pandemie

Im Falle einer Pandemie kann man von einer klassischen Betriebsunterbrechungsversicherung jedoch nichts erwarten. Sie ist für Betriebsstillstand nach einem Sachschaden am betrieblichen Inventar durch Feuer, Einbruchdiebstahl/Vandalismus sowie Leitungswasser und Sturm/Hagel ausgelegt und kann auch auf Naturschäden und weitere Gefahren ausgeweitet werden sowie nach Bedarf außerdem z. B. Engpassmaschinen und EDV-Technik einschließen. In solchen Fällen kommt sie dann für den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten auf sowie ggf. für die Kosten, die durch Aufrechterhaltung eines Notbetriebs entstehen.


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Kurzarbeit

Autor
  • C. Fritz
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