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Betriebsführung

Vermögensauskunft

Außenstände wirksam einziehen
ep3/2016, 3 Seiten

Die Vermögensauskunft wurde mit dem "Gesetz zur Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 31.07.2009" ab 1. Januar 2013 eingeführt. Als erste Vollstreckungsmaßnahme hat sich die Vermögensauskunft als wirksamstes Mittel erwiesen, um die Schuldner zur Zahlung ihrer Verbindlichkeiten zu bewegen - also ohne vorherigen Pfändungsversuch. Das bestätigen die Gerichtsvollzieher aus ihrer Praxis. Insbesondere Gläubiger mit Forderungen im Bereich von bis zu 5.000 Euro haben damit gute Chancen, schneller an ihr Geld zu kommen.


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Autor
  • P. David
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