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Betriebsführung | Recht

Verbraucherschutz trifft Elektrohandwerk

Elektrobetriebe müssen Verbraucher über ihr Widerrufsrecht belehren
ep2/2017, 2 Seiten

„Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen“ – diesen Satz kannte man ursprünglich nur aus dem Onlinehandel und von Haustürgeschäften. Doch seit dem Jahr 2014 müssen auch Handwerksbetriebe ihre Privatkunden auf das Widerrufsrecht hinweisen. Verstöße dagegen können daher erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.


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