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Elektrotechnik | Sicherheitstechnik | Installationstechnik | Brand- und Explosionsschutz | Kabel und Leitungen

Unter-Putz-Installationen in Ex-Bereichen

ep9/2018, 2 Seiten

Sind Unter-Putz-Installationen von geeigneten Kabeln und Leitungen in explosionsgefährdeten Bereichen (z. B. Zone 1/21 und 2/22) zulässig? Eine frühere und selbstverständlich nicht mehr gültige TGL-Norm der DDR (TGL 200-0621 Teil 2) hat die Verlegung unter Putz für unzulässig erklärt. Die Anfrage bezieht sich auf die Verlegung von Kabeln und Leitungen, aber nicht auf die Verwendung bzw. Installation von Betriebsmitteln für Ex-Bereiche.


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Autor
  • J. Pester
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