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Elektrotechnik | Blitz- und Überspannungsschutz

Überspannungsschutz in modernisiertem Altbau

ep7/2019, 2 Seiten

In einem Haus mit zehn Wohnungen, errichtet in den 50er Jahren, soll die Elektroinstallation einer Wohnung im 3. OG erneuert werden. Die Zähleranlage bzw. Zählertafeln, installiert in den 70er Jahren, befinden sich in jedem Stockwerk in einer Mauernische mit Holztür. Die Zuleitung wurde vom HAK mit 4 × 16 mm2 von Stockwerk zu Stockwerk durchgeschleift. Die Länge bis zur Zähleranlage beträgt ca. 15 m. Es ist geplant, eine neue Zuleitung 5 × 10 mm2 vom Zähler zur neuen Unterverteilung in der besagten Wohnung zu verlegen. Das Problem ist nun der geforderte Überspannungsschutz Typ 2. Ein Erdungsleiter von der PAS im Keller zum Unterverteiler im 4. OG ist nicht vorhanden. Eine Blitzschutzanlage für das Gebäude ist nicht installiert, ebenfalls kein Blitz- und Überspannungsschutz Typ 1 bzw. 1+2. Auch ein Fundamenterder ist nicht vorhanden. Damals wurde die metallene Wasserleitung als Erder verwendet. Nun zu meinen Fragen: Mittlerweile wurde diese Wasserleitung durch eine Kunststoffleitung ersetzt. Darf in diesem Fall der Überspannungsschutz Typ 2 nur an den PE der Zuleitung angeschlossen werden (Ausnahme- oder Übergangsregelung?) oder ist der Einbau ohne Erdungsleiter von der PAS generell nicht zulässig? Falls ein Erdungsleiter nachgerüstet werden muss, ergeben sich noch folgende Fragen:Muss ein Staberder nachgerüstet werden und wenn ja, ist in diesem Fall ein Mindestwiderstand einzuhalten?Welchen Mindestquerschnitt muss der Erdungsleiter haben?Muss der Funktionserhalt des Erdungsleiters bei einer Aufputz-Installation im Kabelkanal im Treppenhaus berücksichtigt werden, wenn eine Unterputz-Installation nicht möglich ist?


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Autor
  • F. Ziegler
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