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Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen | Installationstechnik

Teilsanierung nach einem Brand

ep7/2013, 3 Seiten

Im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses hat es im vergangenen Jahr gebrannt. In dieser Etage befand sich ein gewerbliches Unternehmen – eine Pizzeria. Wir wurden im Dezember beauftragt, die Elektroinstallation im betroffenen Gebäudeteil zur Verhinderung von Brandfolgeschäden abzuschalten und vor Wiedereinschalten zu sichern. Nun sind wir gefragt worden, ob wir die Sanierung der Anlage als Auftrag übernehmen möchten. Der Gebäudeteil ist mit einer 4 x 16 mm2-Leitung versorgt. Es gibt eine Unterverteilung, die etwa zehn Jahre alt ist. Die Elektroinstallation ist weitestgehend als TN-C-Netz ausgeführt. Der reine Brandschaden war nicht groß. Die Unterverteilung (die in einem Geschirrschrank eingearbeitet war) ist weder verbrannt noch verrußt. Der Hauptschaden ist die Rußbildung in der gesamten Etage und auch im Keller. Die Deckenkonstruktion ist bereits demontiert sowie alle anderen nicht zum Gebäude gehörende Teile. Unter der Decke hängen viele Leitungen teils in TN-C- und auch TN-S-Ausführung, die stark verrußt sind. Es gibt auch Stegleitungen (NYIF), die hängend über die Zwischendecke geführt waren. Für die Ausführung ergeben sich nun folgende Fragen, immer verbunden mit der alles entscheidenden Hauptfrage: Wer muss das bezahlen bzw. was muss ich als Installateur mindestens ausführen, damit ich die Anlage ordnungsgemäß übergeben kann. Alles was ich mache, um den Vorschriften zu entsprechen, wird von irgendeiner der Versicherungen beglichen. 1) Es gibt einen Pizzaofen mit 36 200 W. Dieser müsste mit 50 A abgesichert werden. Wenn ich die Selektivität der Schutzorgane aufrechterhalten möchte, muss die Unterverteilung mit mindestens 80 A abgesichert werden. In welcher Weise muss die Selektivität zur Unterverteilung/Zähleranlage ausgeführt werden? Ist eine neue Zuleitung zwingend erforderlich oder nur ratsam? 2) Was ist mit vorhandenen zweiadrigen Leitungen im Erdgeschoss (teilweise entkernt)? Nach meinem Verständnis wurde die Anlage im Dezember 2012 stillgelegt und muss bei Wiederinbetriebnahme den aktuellen Forderungen entsprechen, also RCDs für alle Steckdosenkreise. 3) Im Keller (direkter Abgang aus dem Erdgeschoss) ist ebenfalls alles in TN-C installiert. Auch dieser Teil war an der besagten Unterverteilung angeschlossen und wurde im Dezember 2012 stillgelegt. Hier wurden aber keine Renovierungen durchgeführt. Darf dieser Teil einfach wieder eingeschaltet werden, a) wenn eine separate Unterverteilung vorhanden ist? b) wenn einzelne Leitungen (TN-C nach unten geführt wurden)? 4) Was ist mit den Einbauteilen der Unterverteilung, wer übernimmt die Haftung für die einwandfreie Funktion? Vermutlich ich als Installateur. Muss ich sicherheitshalber alle Geräte austauschen? Es gibt für die VDE 0100-410 einen "Bestandsschutz". Ist durch das Abschalten dieser Schutz erloschen oder durch die Tatsache, dass es nun massive Umbautätigkeiten gibt? Ist auch für den Keller dieser "Bestandsschutz" erloschen?


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Autor
  • W. Hörmann
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