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Betriebsführung | Arbeitsschutzunterweisung | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Tätigkeiten an asbesthaltiger Bausubstanz

Gesundheitsgefahren
ep4/2018, 1 Seite

 

Erst seit einiger Zeit ist bekannt, dass Gebäude, die in den Jahren zwischen 1960 und 1995 errichtet oder grundlegend saniert wurden, asbesthaltige Baustoffe, u. a. Spachtelmassen, Fliesenkleber und Putze, enthalten können. Wird in diese asbesthaltige Bausubstanz eingegriffen, z. B. durch Fräsen, Bohren, Stemmen oder Schleifen, werden Asbestfasern freigesetzt. Asbest kann schwerwiegende Erkrankungen wie eine Asbeststaublunge, Lungen- oder Kehlkopfkrebs oder Mesotheliome verursachen. Heute ist nicht mehr nachvollziehbar, auf welchen Baustellen asbesthaltige Materialien verarbeitet wurden. Zudem erfolgte nach vorliegenden Erkenntnissen die Verwendung von Asbest nicht systematisch. Da eine Verarbeitung von Asbest in diesen Bauprodukten visuell auch nicht erkennbar ist, können weder eine fachkundige Entscheidung über eine mögliche Exposition noch notwendige Schutzmaßnahmen getroffen werden. Eine verantwortungsbewusste Gefährdungsbeurteilung ist auf dieser Basis nicht möglich.


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