Sicherheitsunterweisung Niederspannung
Grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Arbeitgeber die bei der täglichen Arbeit auftretenden Gefährdungen seiner Mitarbeiter zu erfassen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten hat. Damit ist auch jeder Vorgesetzte mit Personalverantwortung in dieser Pflicht. Hierbei sind stets technische Schutzvorkehrungen den organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen in der Reihenfolge vorzuziehen.
Unterweisen ist Pflicht
Zudem muss der Unternehmer oder Vorgesetzte seine Mitarbeiter unter Beachtung der ermittelten Gefährdungen entsprechend unterweisen. Dies ist je nach Bedarf erforderlich, mindestens jedoch einmal jährlich – so die DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention.
Gerade für Elektrofachkräfte (EFK), die nahezu täglich an elektrischen Anlagen arbeiten, ist es unumgänglich, dass der Vorgesetzte regelmäßig entsprechende Sicherheitsunterweisungen durchführt und sie somit ständig hinsichtlich der bestehenden Gefährdungen sensibilisiert. Besonders Routine, Zeitdruck, Stress, Unachtsamkeit und falsch interpretierte Zustände sind häufige Ursachen für Stromunfälle.
Er muss beurteilen, wo mit elektrische Gefahren zu rechnen ist (Bilder 1, 2): beispielsweise in Zwischendecken, an elektrischen Verteilern, an nicht geprüften elektrischen Betriebsmitteln. Aber auch bei nichtelektrischen Arbeiten – z. B. Mauerdurchbrüchen – entstehen immer wieder Situationen, bei denen eine dahinterliegende Kabeltrasse angebohrt wird und es dadurch zu einem Störlichtbogen kommen kann.
Umsetzung in der Praxis
Eine entsprechende Unterweisung kann innerbetrieblich aus den eigenen Reihen erfolgen, aber auch mithilfe externer Dienstleister.
Bilder
Unzul
Wandauslass