Schutz von Schaltgerätekombinationen
?Ich habe zu folgender Aussage nach DIN EN 61439-1 eine Frage: Der Nachweis der Kurzschlussfestigkeit wird nicht gefordert für: „Schaltgerätekombinationen mit einer Bemessungskurzzeitstromfestigkeit […] oder einem bedingten Bemessungskurzschlussstrom […] von höchstens 10 kA Effektivwert“;„Schaltgerätekombinationen oder Stromkreise von Schaltgerätekombinationen, geschützt durch strombegrenzende Einrichtungen, deren Durchlassstrom beim höchstzulässigen unbeeinflussten Kurzschlussstrom an den Anschlüssen der Einspeise- und der Schaltgerätekombination 17 kA nicht überschreitet.“Es heißt, der Nachweis sei nicht gefordert. Nach meinem Verständnis müsste der Kurzschlussstrom trotzdem erst ermittelt werden, um zu prüfen, ob ich die Schaltgerätekombination einsetzen darf oder nicht. Oder ist es so, dass ich im ersten Fall nach Betriebs- und Nennstrom auswähle und nach Datenblatt prüfe, ob nicht mehr als 10 kA angeben sind. Im zweiten Fall ist durch die Angabe von Icc des Transformators die Auswahl möglich und weitere Nachweise demnach nicht nötig. Wie ist zu verfahren, wenn der Kunde diese Angabe nicht zur Verfügung stellen kann?
ep 8/2020 [977.99kB] 5 Seite(n) D. Meyer
Artikel herunterladen
Der Artikel ist für Abonnenten lesbar. Bitte loggen Sie sich ein und achten Sie darauf, dass Ihr Abonnement mit Ihrem Profil verknüpft ist. Informationen zu unseren Abonnements finden Sie hier.
Fachartikel zum Thema
-
Anlagen besonderer Art
DIN VDE 0100-711 Berichtigung 1 2020-12 (VDE 0100-711 Berichtigung 1) -
Licht- und Beleuchtungstechnik
DIN EN 60598-2-22 2020-12 (VDE 0711-2-22) -
Installationstechnik
DIN EN 50520 2020-12 (VDE 0605-500) -
Energietechnik und Emobility
DIN EN 50119 Beiblatt 1 2021-01 (VDE 0115-601) -
Energietechnik und Emobility
DIN EN 50119 2021-01 (VDE 0115-601) -
Sicherheitstechnik
VdS 2529 2020-08 -
Energietechnik
E DIN EN IEC 63189-1 2021-01 (VDE 0175-189-1) -
Elektrosicherheit
E DIN EN IEC 55014-1 2021-01 (VDE 0875-14-1)