Schutz ohne Übertreibungen
Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und VDE 0833-2 planen und errichten
Die Planung und Errichtung von behördlich oder anderweitig geforderten Brandmeldeanlagen (BMA) unterliegt strengen Vorgaben und gilt daher oft als Königsdisziplin innerhalb der sicherheitstechnischen Gewerke. Wie dieser Bereich reguliert ist, welche Qualifikationen erforderlich sind und wie diese aufrechterhalten werden können, erläutert der vorliegende Beitrag. Im Fokus steht dabei der Bezug zu Brandmeldeanlagen. Wegen der Komplexität wird das von den genannten Normen erfasste Thema SAA (Sprachalarmanlagen) außer Acht gelassen.
ep 9/2020 [1243.26kB] 7 Seite(n) J. Schulz
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