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Elektrotechnik | Kabel und Leitungen

Reduzierung des Leitungsquerschnitts

ep4/2010, 1 Seite

Ist es zulässig, Leitungen in Verteilern zu verjüngen, z. B. eine Leitung 16 mm² auf einen Klemmstein zu führen und von dort aus dann mit einer Leitung 10 mm² weiter zu der Sicherung zu verdrahten?


Anschluss von Leitungen mit reduziertem Querschnitt. Es werden die folgenden zwei Varianten unterschieden:

1. Versetzen der Schutzeinrichtungen. Der in dieser Anfrage beschriebene Anschluss einer Leitung 10 mm2 an eine Leitung mit dem Querschnitt 16 mm2 entspricht dem Normalfall. Sehr häufig wird der „verjüngte“ Leiter eines Stromkreises an einen Klemmstein und dann zur Überstromschutzeinrichtung für den Überlastschutz oder zu einer Schutzeinrichtung geführt, die den anzuschließenden Stromkreis auch bei Kurzschlüssen schützt. Es handelt sich hierbei um das Versetzen der Schutzeinrichtungen zum Schutz von Kabeln und Leitungen gemäß Abschnitt 5.4.2 in DIN VDE 0100- 430 [1]. Dies ist dann zulässig, wenn der Leitungsabschnitt zwischen der Änderung des Leiterquerschnitts, der Verlegungsweise oder des Aufbaus einerseits und der Schutzeinrichtung andererseits weder Abzweige noch Steckvorrichtungen enthält. Grundsätzlich muss eine der folgenden Forderungen erfüllt sein:

  • Vorgenannter Leitungsabschnitt muss den Schutz bei Kurzschluss erfüllen.
  • Vorgenannter Leitungsabschnitt darf nicht länger als 3 m sein und muss so ausgeführt sein, dass die Kurzschlussgefahr auf ein Minimum herabgesetzt ist. Diese Ausführung entspricht Abschnitt 521.13 von DIN VDE 0100-520 [2] zu der kurzschluss- und erdschlusssicheren Verlegung von Kabeln und Leitungen. In der Nähe brennbarer Stoffe ist diese Ausführung nicht zulässig.
2. Verzicht auf Schutzeinrichtungen zum Schutz bei Überlast.

Nach dieser Variante ist zwar nicht gefragt worden, aber sie wird hier genannt, weil eine Anwendung nicht auszuschließen ist und dadurch ggf. auch Kosteneinsparungen möglich sind. Unter der Voraussetzung, dass nicht besondere Umgebungsbedingungen vorliegen und abweichende Anforderungen aus entsprechenden Normen zu beachten sind (wie z. B. in feuer- und explosionsgefährdeten Räumen), darf nach Abschnitt 5.5 in [1] auf eine Schutzeinrichtung zum Schutz bei Überlast unter folgenden Bedingungen verzichtet werden:

  • Die Leitung hinter der Änderung des Querschnitts oder Aufbaus oder die Art der Verlegung ist durch eine vorgeschaltete Schutzeinrichtung bei Überlast geschützt.
  • Es ist nicht mit dem Auftreten von Überströmen in den Kabeln und Leitungen zu rechnen, wobei auch hier vorausgesetzt wird, dass weder Abzweige noch Steckdosen vorhanden sind. Dies trifft auf Heißwasserbereiter, Durchlauferhitzer, Raumheizungen, Verbindungsleitungen zwischen Stromquellen (z. B. Generatoren, Transformatoren, Akkumulatoren usw.) zu.
  • Es handelt sich um Hilfsstromquellen. Hier ist der Verzicht auf eine Schutzeinrichtung zum Schutz bei Überlast zulässig, weil dort nicht mit dem Auftreten von Überströmen gerechnet wird.
  •  Es handelt sich um öffentliche Verteilungsnetze, die mit im Erdreich verlegten Kabeln oder als Freileitung ausgeführt sind.

Quellen

DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430):1991-11 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V. Schutzmaßnahmen; Schutz von Kabeln und Leitungen bei Überstrom.

DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520):2003-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel –- Kapitel 52: Kabel und Leitungsanlagen.


Autor
  • H. Senkbeil
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