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Elektrotechnik | Elektrosicherheit | Schutzmaßnahmen

Querschnittsverjüngung in einem Schaltschrank

ep12/2019, 2 Seiten

Bedingt durch diverse, teils gravierende Mängel nach der Inbetriebnahme einer Krananlage habe ich die Elektroanlage genauestens untersucht. Neben vielen Unzulänglichkeiten fiel mir dabei, nach meinem Verständnis, ein systematischer Fehler auf: Konkret ist im Schaltschrank eine Überstromschutzeinrichtung mit 189 A eingestellt. Davon gehen Adern (H07V2-K) mit 95 mm2 zu einem nachfolgenden Schütz. Gleichzeitig werden davon 2,5 mm2 abgezweigt. Es erfolgt eine drastische Verminderung des Querschnittes ohne entsprechende Absicherung. Ist das so zulässig? Der Hersteller beruft sich auf DIN EN 60204-32 (VDE 0113-32) Abschnitt 7.2.8. Dort heißt es: „Eine Überstromschutzeinrichtung muss dort angeordnet werden, wo eine Reduzierung des Leiterquerschnittes oder eine andere Änderung die Strombelastbarkeit der Leiter vermindert, ausgenommen dort, wo alle folgenden Bedingungen erfüllt sind.Die Strombelastbarkeit des Leiters ist mindestens gleich der, die sich aus der Last ergibt.Der Teil des Leiters zwischen der Stelle der Verminderung der Strombelastbarkeit und dem Ort der Überstromschutzeinrichtung ist nicht länger als 3 m.Der Leiter ist so verlegt, dass die Möglichkeit eines Kurzschlusses vermindert ist [...].“ Ich berufe mich auf die DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1) Abschnitt 8.6.1 mit den allgemeinen Festlegungen. Dort heißt es: „Innerhalb eines Feldes dürfen die Leiter [...] zwischen den Hauptsammelschienen und der Einspeiseseite von Funktionseinheiten [...] für die verminderte Kurzschlussbeanspruchung bemessen sein“. Erlaubt ist diese Art ausschließlich zwischen Sammelschienen und der Einspeiseseite von Funktionseinheiten. Es sind aber keinerlei Schienensysteme verbaut. Wer hat nun recht?


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Autor
  • W. Hörmann
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