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Betriebsführung | Recht

Prüffähigkeit der Schlussrechnung auf dem Prüfstand

Die Schlussrechnung darf durch den Auftraggeber nicht grundlos zurückgewiesen werden.
ep6/2019, 2 Seiten

Ein Streit zwischen Auftragnehmer und Auftraggeger entsteht in der Praxis oftmals dann, wenn es um die Zahlung im Allgemeinen oder um die Zahlung der Schlussrechnung im Besonderen geht. Auftraggeber rügen plötzlich unzählige Mängel oder behaupten, dass die Schlussrechnung nicht prüfbar sei. Letzteres ist für Auftragnehmer besonders relevant, da die Prüffähigkeit der Schluss-rechnung für die Fälligkeit der Zahlung eine Grundvoraussetzung ist.


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Autor
  • A. Rehfeldt
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