Prüfen von elektrischen Geräten nach DIN VDE 0701-0702
Prüfpflichten erfordern Befähigung für Prüfungen der elektrischen Sicherheit
ep 9/2019 [1980.65kB] 2 Seite(n)
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Arbeitgeber, Betreiber, Verantwortliche sind zur Organisation sach- und fachgerechter Prüfungen verpflichtet und haften z. B. im Unfall- und Schadensfall. Zu den erforderlichen Prüfungen der elektrischen Sicherheit sind aktuell qualifizierte bzw. geschulte und damit befähigte Elektrofachkräfte einzusetzen oder zu beauftragen.
Prüfpflicht – Prüfverantwortung
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetriebSichV) sowie DGUV Vorschrift 1 und 3 sind vor Erstverwendung und während der gesamten Einsatzdauer von Arbeitsmitteln im gewerblichen wie öffentlichen Bereich auf der Basis von Gefährdungsbeurteilungen Maßnahmen verpflichtend vorzusehen und zu dokumentieren, die gewährleisten, dass den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprochen wird. In Hinblick auf die elektrische Sicherheit gehören dazu für ortsveränderliche elektrische Arbeits- und Betriebsmittel Prüfungen nach DIN VDE 0701-0702 (vgl. DGUV 3). Diese Geräte unterliegen der Prüfpflicht unter organisatorischer Verantwortung der Arbeitgeber/Unternehmer/Betreiber bzw. von ihnen bestellten Verantwortlichen. Die Geräte sind einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen und es ist der Nachweis für ihre elektrische Sicherheit zu erbringen. Entsprechend sind für Prüfungen der elektrischen Sicherheit „Prüffachkräfte“ einzusetzen oder zu beauftragen.
Bei der Einhaltung der Pflichten geht es nicht um bürokratische Abarbeitung bzw. Pflichterfüllung, sondern um Übernahme einer Prüfverantwortung und darum, Menschenleben zu schützen und wirtschaftliche Schäden z. B. durch vorbeugenden Brand- und Personenschutz zu mindern. Bei einem Unfall oder Schaden ist nachzuweisen, dass den Pflichten entsprochen wurde. Andernfalls besteht ein hohes Haftungsrisiko. Es lohnt sich also in jedem Fall, Sicherheit zu praktizieren – pflichtbewusst und verantwortungsvoll. Dazu gehört, die Umsetzung geeigneten und befähigten Fachkräften zu übertragen.
Befähigung zum Prüfen ortsveränderlicher Arbeits- und Betriebsmittel
Die Gefährdungsbeurteilung, in der die Maßnahmen für die zu prüfenden Geräte konkretisiert und die Intervalle für die Wiederholungen festgelegt werden, sowie die Überprüfung und Beurteilung können die organisatorisch Verantwortlichen an befähigte Personen übertragen. Für die Geräteprüfung befähigte Personen müssen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, um die geforderte Prüfung in Abhängigkeit der komplexen Gesamtzusammenhänge durchführen zu können.
Nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 und 1203 (Pkt. 3. 1) ist eine Person für die Prüfung der Maßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen bei Arbeitsmitteln mit elektrischen Komponenten befähigt, wenn sie auf eine abgeschlossene elektrotechnische Berufs- oder Studienausbildung (1) und eine mindestens einjährige Berufserfahrung (2) sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit (3) und Aktualisierungen ihrer Kenntnisse der Elektrotechnik (4) durch z. B. Teilnahme an fachspezifischen Schulungen oder Erfahrungsaustauschen –etwa einschlägigen Elkonet-Seminaren (s. Termine) – verweisen kann.
Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 / DGUV V3
Die DIN VDE 0701-0702 („Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte – Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“) beschreibt technisch, wie eine Prüfung von elektrischen Geräten durchzuführen ist und gilt ganz allgemein zur Prüfung der elektrischen Sicherheit von elektrischen Geräten. Einige Grenzwerte zur Beurteilung müssen anderen relevanten Vorschriften oder Herstellervorgaben entnommen werden.
Gerätearten, Betriebsarten, Schutzklassen sowie Schutzarten sind zu unterscheiden und Prüffristen/Prüfintervalle sind u. a. nach dem Nutzungszweck so festzulegen, dass ein möglicher Schaden an den Geräten und Leitungen rechtzeitig erkannt und behoben werden kann. U. a. deshalb werden in Vorschriften und Normung Geräte, die einer rauen Nutzung (mechanische, physikalische oder chemische Einwirkungen) unterliegen (K1) und Geräte, die im normalen Betrieb Anwendung finden (K2), unterschieden.
Viele Fehler können durch die in den Normenteilen festgelegten Prüfverfahren frühzeitig entdeckt werden. Nach DIN VDE 0701-0702 sind u. a. folgende Prüfungen/Messungen durchzuführen:
Sichtprüfung
Prüfung des Schutzleiters
Messung des Isolationswiderstandes
Messen des Schutzleiter-/Berührungsstromes sowie
Nachweis der weiteren Schutzmaßnahmen.
Eine komplette Geräteprüfung schließt mit einer Funktionsprüfung und der Dokumentation. Eine erfolgreich „bestandene“ Geräteprüfung – d. h. Beurteilung und Bewertung der elektrischen Sicherheit – wird mit Prüfplakette auf dem Gerät kenntlich gemacht.
Geräte mit festgestellten Defekten und Grenzwertabweichungen werden „ausgemustert“ oder der fachmännischen Instandsetzung zugeführt. Instandgesetzte Geräte sind vor einer Wiederinbetriebnahme einer erneuten Prüfung zu unterziehen.
Elkonet-Seminare
Die angebotenen Seminare (s. Termine) zur Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702 vermitteln anwendungsbezogen Elektrofachkräften eine aktuelle Grundbefähigung oder aktualisieren die Kenntnisse zum Prüfen ortsveränderlicher elektrischer Arbeits- und Betriebsmittel gemäß den Vorgaben und Anforderungen. Neben den Normen- und Vorschriftenwerk und norm- und vorschriftsgerechten Prüfabläufen werden die verschiedenen Messverfahren erläutert, die Abläufe zusammengefasst und in praktischen Übungen von den Lehrgangsteilnehmern erprobt. Bei einigen Elkonet-Partnern sind ergänzende und vertiefende Mess- und Prüfworkshops und kompakte mehrtägige Seminare zum „Rechtssicheren Prüfen elektrischer Geräte und ortsfester Anlagen“ im Programm.
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