
Artikel als PDF-Datei herunterladen
?Zur Zeit prüfe ich die Gerätschaften einer Freiwilligen Feuerwehr in Oberbayern. Zu deren Ausstattung gehören drei Nassstaubsauger, die jeweils mit einem PRCD (3-polig, 30 mA) ausgerüstet sind. Bei meiner Prüfung mit dem Gossen Secutest Base stellte ich zunächst fest, dass bei der (aktiven) Durchgängigkeitsprüfung des Schutzleiters der FI des PRSDs auslöst. Mit einem Ohmmeter „am angeschlossenen PRCD über eine Steckdosenleiste“ konnte ich die Durchgängigkeit dann nachweisen. Weitaus problematischer ist der Sachverhalt, dass sich er PRCD bei Unterbrechung des Schutzleiters trotzdem einschalten lässt. An der Steckdose des Nassstaubsaugers sind P und N betriebsbereit vorhanden, aber nicht der PE! Nebenbei sind die strengen Forderungen der DGUV Information 203-032 bei den Feuerwehren noch lang nicht bewusst, auch findet sich keine IMD in den jeweiligen Stromerzeugern.
!PRCD. Sofern es sich um einen „PRCD 3-polig“ und nicht um einen „PRCD-S“ handelt, ist die Funktion völlig korrekt. Nur die Ausführung „-S“ hat eine Schutzleiterüberwachung, der PRCD 3-polig ist im Grunde nur ein tragbarer RCD mit Unterspannungsüberwachung und 3-poliger Trennung. Die Verwendung am Nasssauger ist korrekt – vielmehr darf kein PRCD-S verwendet werden, da dieser sich an einem Feuerwehrstromerzeuger aufgrund der Schutztrennung nicht einschalten ließe!
Feuerwehrstromerzeuger und DGUV Information 203-032. Seit der Ausgabe der DGUV Information 203-032 [1] im Sommer 2016 gab es Diskussionen, ob Feuerwehrstromerzeuger in den Anwendungsbereit der DGUV-Information fallen oder nicht. In der Zwischenzeit hat sich folgende Auslegung dazu sehr verbreitet.
Die DGUV Information 203-032 [1] bezieht sich auf Stromerzeuger für Bau- und Montagestellen. Feuerwehren verwenden ihre Stromerzeuger jedoch üblicherweise an Einsatzstellen. Eine Einsatzstelle, und die Tätigkeiten dort, werden in den Regelwerken ganz anders betrachtet als eine Bau- und Montagestelle.
Auch sind Feuerwehrstromerzeuger nach speziellen Normen gebaut, die grundsätzlich die Schutzmaßnahme Schutztrennung (mit mehreren Verbrauchsmitteln) vorgeben. Erst seit wenigen Jahren ist zusätzlich ein meldender Isolationswächter (IMD) bei Neugeräten vorgesehen. Eine Nachrüstung bei Altgeräten ist generell nicht vorgesehen.
Ein Feuerwehrstromerzeuger ist also nach der Betrachtung der DGUV Information 203-032 eigentlich eine „Ausführung A“, es darf also zunächst nur ein Verbrauchsmittel angeschlossen werden. Für jedes weitere Verbrauchsmittel wäre ein eigener RCD (tatsächlich meistens ein PRCD-K) nötig. Dies weicht jedoch von den üblichen Vorgehensweisen bei Feuerwehren ab.
Eine Einteilung von Feuerwehrstromerzeugern in die Ausführungen der DGUV ist nur sinnvoll, wenn der Stromerzeuger auch auf Bau- und Montagestellen eingesetzt werden soll und dies nicht im Rahmen eines Einsatzes ist.
Literatur:
Fachartikel zum Thema
-
Anlagen besonderer Art
DIN VDE 0100-711 Berichtigung 1 2020-12 (VDE 0100-711 Berichtigung 1) -
Licht- und Beleuchtungstechnik
DIN EN 60598-2-22 2020-12 (VDE 0711-2-22) -
Installationstechnik
DIN EN 50520 2020-12 (VDE 0605-500) -
Energietechnik und Emobility
DIN EN 50119 Beiblatt 1 2021-01 (VDE 0115-601) -
Energietechnik und Emobility
DIN EN 50119 2021-01 (VDE 0115-601) -
Sicherheitstechnik
VdS 2529 2020-08 -
Energietechnik
E DIN EN IEC 63189-1 2021-01 (VDE 0175-189-1) -
Elektrosicherheit
E DIN EN IEC 55014-1 2021-01 (VDE 0875-14-1)