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Praxistipps nach Praxisrecht

Teil 33: Zielfindung, Nachbesserung, Aufklärung und Überwachung
ep8/2022, 6 Seiten

Diesmal sind aktuelle Themen aus Planung und Ausführung gemischt und ein Streitfall beinhaltet de facto beides in einem. Für Planer dient die gesetzliche Zielfindungsphase aus § 650p BGB in den Fällen unklarer Planungs- und Realisierungsmöglichkeiten zur Klärung der Aufgabenstellung, insbesondere auch dazu, im Vorab weiterer Planungen festzustellen, ob das beabsichtigte Projekt unter den örtlichen Bedingungen nach den Vorstellungen des AG mit dem vorgesehenen Finanzrahmen realisiert werden könnte oder nicht.


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Autor
  • U. Greiner Mai
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