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Not- und Sicherheitsbeleuchtung

Gefahren für Menschen bei einem Stromausfall minimieren
ep1/2019, 1 Seite

Stromausfälle sind keine Seltenheit mehr und bedingt durch die fortschreitende internationale Vernetzung steigt das Risiko eines Blackouts. Wichtig ist im Fall des Falles nicht nur der beleuchtete Hinweis zum Ausgang, sondern auch die Sicherheit und Orientierung auf dem Weg dorthin durch ausreichendes Licht.


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Damit ortskundige und ortsunkundige Menschen im Notfall zügig, gefahrlos und ohne Panik den Weg nach draußen finden können, sind für Arbeitsstätten, Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Verkaufsstätten, Schwimmbäder, Hochhäuser, Schulen, Krankenhäuser u. a. Sicherheitsbeleuchtungen und Sicherheitsleitsysteme vorgeschrieben.

Planung und Errichtung

Grundlage der Planung und Errichtung der Notbeleuchtung sind neben der EN 1838 als lichttechnische Norm noch elektrotechnische Normen sowie Gesetze, Vorschriften und Verordnungen seitens des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und des Baurechts (Landesbauordnungen – LBO, die länderspezifisch unterschiedlich sein können). Von besonderer Wichtigkeit dabei ist das Erfordernis, dass auch Menschen mit Behinderung das Gebäude sicher verlassen können.

Oberbegriff Notbeleuchtung

„Notbeleuchtung“ ist der Oberbegriff einer netzunabhängigen Zusatzbeleuchtung. Sie schaltet sich stets nur dann ein, wenn die allgemeine Beleuchtung ausfällt. Somit wird die Notbeleuchtung in Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung untergliedert. Die Sicherheitsbeleuchtung ist ein zweites Beleuchtungssystem mit einer eigenen zentralen oder dezentralen Stromversorgung.

Die Sicherstellung der Funktionssicherheit dieser Anlagen obliegt der Verantwortlichkeit des Betreibers. Er ist gesetzlich und normativ zur regelmäßigen Überprüfung, Wartung und Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtung verpflichtet. Schon beim Ausfall nur einer Sicherheits- oder Rettungszeichenleuchte besteht je nach Raumsituation – zum Beispiel in Treppenhäusern ohne Tageslichteinfall – ein erhebliches Unfallrisiko. Im Schadenfall trägt der Betreiber die Beweislast über den ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb dieser sicherheitstechnischen Einrichtung. Prüfungen, Wartungen und Instandsetzungen dürfen nur durch fachlich geeignetes Personal nach DIN VDE 0105-100, DIN VDE 1000-10 oder den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 durchgeführt werden.

Elkonet-Seminar

Um diesen Anforderungen und Vorschriften gerecht zu werden, bieten die Elkonet-Partner das Seminar Not-und Sicherheitsbeleuchtung an und bereiten damit die verantwortlichen Unternehmen und ihre Mitarbeiter auf die wirtschaftliche Planung, Errichtung, Instandhaltung, Wartung, Prüfung und den Betrieb von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen nach DIN VDE-Normen und Arbeitsstättenregeln vor.


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