Brand durch fehlerhafte elektrische Kontakte
Dieser hatte an einem Freitagnachmittag wegen erforderlicher Ersatzteile zur Havariebeseitigung den Firmensitz auf dem kleinen Betriebsgelände aufgesucht. Dort hat der SHK-Handwerksbetrieb seit dem Jahr 1992 einen Gebäudeteil mit Werkstatt- und Lagerräumen im Erdgeschoss und Büro-, Sanitär- und Umkleideräumen im Obergeschoss angemietet.
Kurzbeschreibung zum Brandschaden
Innerhalb des Mietobjektes des SHK-Betriebes kam es im elektrischen Betriebsraum zu einem Brand (Bild 1), der sich wegen fehlender Brandschottung der Kabelanlagen sehr schnell auf angrenzende Räume ausbreitete. Obwohl sich der Betriebsraum innerhalb der gemieteten Flächen befindet, war dem Mieter der Zutritt nicht möglich.
Für die Brandursachenermittlung, also der Feststellung von technischen oder natürlichen Brandursachen, war von Bedeutung, dass auf dem unmittelbarer angrenzenden Grundstück wochenlang Bauarbeiten mit schweren Erderschütterungen ausgeführt worden sind.
Stromversorgung der Liegenschaft
Die Versorgung mit elektrischer Energie für die Liegenschaft erfolgt aus dem Niederspannungsnetz eines Netzbetreibers; die Anlagen der Hauptstromversorgung sind älter als 40 Jahre. Sie bestehen aus einem Kabelnetz, das ab der Niederspannungs(NS)-Hauptverteilung mehrere Gebäudeverteiler GV in den einzelnen Gebäuden einspeist (Bild 1). Bis kurz nach der deutschen Wiedervereinigung befanden sich in diesen, heute überwiegend als Lagerflächen genutzten Hallen, produzierende Unternehmen mit hohen elektrischen Anschlusswerten.
Seitdem blieben die elektrischen Anlagen weitestgehend ungenutzt.
Bauart und Bauform der Gebäudeverteiler
Bei der Bauart der Gebäudeverteiler handelt es sich um geprüfte Stahlblech-gekapselte Schaltanlagen vom Typ SNV, Baujahr 1974, die die elektrischen Sicherheitsanforderungen aus den zutreffenden DDR-Normen TGL 200-0645/02 [1] und TGL 200-0645/03 [2] erfüllten. Diese Normen entsprachen zum Zeitpunkt der Anlagenerrichtung der in der Bundesrepublik Deutschland gültigen DIN 57660 [3]. Die äußere Bauform dieser Schaltgerätekombination wird in der aktuell gültigen DIN EN 61439-1 lfd. Nr. 3.3.8 [4] als Mehrfachkastenbauform bezeichnet.