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Elektrotechnik | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mindestgangbreiten von Fluchtwegen

ep9/2012, 4 Seiten

Zum Thema "Freier Mindestdurchgang in Fluchtrichtung" sehe ich mich mit dem folgenden Sachverhalt konfrontiert: In einem neu zu erbauenden Schalthaus werden sich zwei NS-Schaltanlagen (500 V sowie 400 V) gegenüberstehen. Auf Seite 4 in der alten Fassung von DIN VDE 0100-729 (VDE 0100-729) vom November 1986 ist folgende Anmerkung enthalten: "3) Bei gegenüberliegenden Schaltanlagenfronten wird nur auf einer Seite mit Einengung durch offene Türen (d. h. mit Türen, die nicht in Fluchtrichtung zuschlagen) gerechnet." Diese Anmerkung ist in der aktuellen Ausgabe der DIN VDE 0100-729 (VDE 0100-729):2010-02 nicht mehr vorhanden. Im EP 06-2010, wird im Normen-Kommentar auf Seite 530 zur neuen Fassung der Norm davon ausgegangen, dass auch mit der neuen Fassung der Sachverhalt (Anmerkung 3) bei der Schaltanlagenaufstellung beibehalten wird (siehe Bild 2 auf Seite 531 des Beitrags). Ist es richtig, die Anmerkung 3) aus der alten Norm weiterhin anzuwenden? Dadurch wird der umbaute Raum des Schalthauses kleiner.


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Autor
  • W. Hörmann
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