Leiterfarben bei Maschinen
Die Kennzeichnung der Leiter für die elektrische Ausrüstung von Maschinen ist in DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) [1] geregelt. Im Abschnitt 13.2.4 von [1] „Identifizierung durch Farbe“ heißt es dazu unter anderem sinngemäß:
Wo eine Identifizierung von Leitern anhand von Farben vorgesehen ist, wird empfohlen, dass die Farbe durchgehend über die ganze Länge des Leiters benutzt wird. Das kann geschehen
- mittels einer durchgehend farblich gekennzeichneten Isolierung oder
- durch in regelmäßigen Abständen und an den Enden und an zugänglichen Stellen angebrachte Farbmarkierungen.
Als Farben sind Schwarz, Braun, Rot, Orange, Gelb, Grün, Blau, Violett, Grau, Weiß, Rosa und Türkis zulässig. Die Farben Grün und Gelb sollten aus Sicherheitsgründen nur da benutzt werden, wo keine Verwechslungsgefahr mit der Zweifarbenkombination Grün-Gelb für den Schutzleiter besteht. Dies gilt auch für andere Zweifarbenkombinationen aus den zuvor genannten Farben.
Wenn Farben für die Identifizierung von Leitern benutzt werden, empfiehlt die Norm [1] dafür folgende Zuordnungen:
- Schwarz für Hauptstromkreise für Wechselund Gleichstrom;
- Rot für Steuerstromkreise für Wechselstrom;
- Blau für Steuerstromkreise für Gleichstrom;
- Orange für ausgenommene Stromkreise, die nicht von der Netztrenneinrichtung abgeschaltet werden.
Zudem gelten die allgemeinen Anforderungen nach Abschnitt 13.2.1 von [1]. Danach muss jeder Leiter an jedem Anschluss in Übereinstimmung mit der Dokumentation identifizierbar sein. Außerdem sind auch Anforderungen an die Kennzeichnung von Schutz- und Neutralleitern nach den Abschnitten 13.2.2 und 13.2.3 von [1] zu beachten.
Quellen
DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1):2007-06 Sicherheit von Maschinen Elektrische Ausrüstung von Maschinen Teil 1: Allgemeine Anforderungen.
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- W. Baade