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Elektrotechnik | Schutzmaßnahmen

Leeres Löschwasserrohr und Potentialausgleich

ep12/2014, 1 Seite

Bei Wohnhochhäusern mit etwa zehn Etagen (DDR-Bestandsbauten) verläuft vertikal in den Treppenhäusern eine Löschwasseranlage (trocken). Diese Anlage besteht aus Stahlrohren. Im Erdgeschoss verlässt die Anlage das Gebäude, sodass die Feuerwehr sie von außen über die Einspeisearmaturen befüllen kann. Bei der Errichtung der Gebäude wurden diese Löschwasseranlagen nicht in den Potentialausgleich mit einbezogen. Ist es notwendig bzw. laut derzeit gültigen Vorschriften gefordert, diese Anlagen mit in den Potentialausgleich einzubeziehen?


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Autor
  • E. Hering
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