Zum Hauptinhalt springen 
Betriebsführung | Recht

Krisenvorsorge für das Unternehmen - Vollmachten

ep12/2010, 3 Seiten

Allein der Trauschein oder ein handschriftliches Vollmachtschreiben reicht nicht aus, jemand anderen wirksam zu vertreten. Hierzu ist eine rechtswirksame Vollmacht notwendig. Diese muss vom Umfang, dem Zeitpunkt der Wirksamkeit sowie der Form den geforderten Bedingungen entsprechen.


   

Autor
  • U. Rechenberg
Downloads
Sie haben eine Fachfrage?
Dieser Artikel ist Teil einer Serie.
Lesen Sie hier weitere Teile:
1
2
3