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Betriebsführung

Konkludente Abnahme

Ratenzahlung = konkludente Abnahme = Beginn der Gewährleistungsfrist
ep6/2020, 2 Seiten

Werden Elektroinstallationsarbeiten ausgeführt, ist die Abnahme für jeden Elektrobetrieb der Dreh- und Angelpunkt. Hieran hat sich auch unter dem neuen Bauvertragsrecht, welches seit dem 01. 01. 2018 gilt, nichts geändert. In der Praxis kommt es häufig dann zum Streit, wenn eine konkludente Abnahme vorlag. Über einen solchen Fall hatte das OLG München zu entscheiden.


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Autor
  • A. Rehfeldt
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