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Elektrotechnik | Kabel und Leitungen | Brand- und Explosionsschutz

Kennzeichnung der Kabel und Leitungen in Ex-i-Anlagen

ep3/2014, 2 Seiten

Beim Errichten einer explosionsgeschützt auszuführenden Anlage bin ich mir nicht sicher, wie die Kennzeichnung der Kabel und Leitungen erfolgen muss. Konkret geht es um eigensichere Stromkreise sowie um eine Interpretation der folgenden Formulierung aus Abschnitt 12.2.2.6 in DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1):2009-05 [1], in dem es heißt: "... Wenn alle eigensicheren Kabel und Leitungen oder alle nichteigensicheren Kabel und Leitungen bewehrt, metallummantelt oder geschirmt sind, dann ist die Kennzeichnung eigensicherer Kabel und Leitungen nicht erforderlich." Hierzu habe ich folgende Fragen: 1) Wie ist hier das "oder" zu verstehen? Bedeutet es, dass nur die eigensicheren oder nur die nicht eigensicheren Kabel und Leitungen eine der drei genannten Eigenschaften aufweisen dürfen, sozusagen als äußeres Unterscheidungsmerkmal? Oder hat es die Bedeutung von "sowohl als auch", womit dann bei den eigensicheren wie auch bei den nicht eigensicheren Kabeln und Leitungen eine dieser Eigenschaften vorhanden sein müsste? 2) Schon vorher steht im gleichen Abschnitt der Norm, dass Kabel und Leitungen, die eigensichere Stromkreise enthalten, grundsätzlich gekennzeichnet sein müssen. "...Wenn Mäntel oder Umhüllungen durch eine Farbe gekennzeichnet sind, muss für Kabel und Leitungen, die eigensichere Stromkreise enthalten, die verwendete Farbe Hellblau sein." Ein transparentes Material ohne Färbung ist mir bisher nicht begegnet. Wie ist diese Bedingung also zu verstehen? 3) Ist es zulässig, in einer Anlage unterschiedliche Kabeltypen zu verwenden (NYY, NYM, IY(St)Y), die äußerlich unterschiedliche Farben haben (Grau, Schwarz …), und dann die eigensicheren Leitungen anders zu kennzeichnen als durch Farbe? Wie sollte diese Kennzeichnung dann aussehen und in welchen Abständen müsste das erfolgen? 4) Weiterhin ist mir nicht klar, ob die hellblaue Kennzeichnung zwingend über die gesamte Länge der Kabel und Leitungen vorhanden sein muss. Wäre es auch normgerecht, nur an den Einführungen in die Betriebsmittel hellblau zu markieren (z. B. durch Überzug mit hellblauem Schrumpfschlauch auf 10 cm)?


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Autor
  • J. Pester
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