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Aus- und Weiterbildung | Fortbildung

Installationsbestimmungen

Normenupdate für Elektrofachkräfte
ep1/2020, 1 Seite

Die Flut an Neuerungen fordert die Elektrofachkraft zum Erfahrungsausstausch unter Fachkollegen. Im Rahmen einer Schulung werden zugleich praxisgerechte Erläuterungen vermittelt, so dass Normen zielführend umgesetzt werden können.


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Der normative Wandel ist ungebrochen. In regelmäßigen Abständen wird eine Vielzahl an Regeln der Elektrotechnik novelliert und an die gesamte Entwicklung angepasst.

In der jüngsten Vergangenheit hat die Inkraftsetzung der technischen Anwendungsregel 4100 die Elektrofachkraft herausgefordert, da zwischen der Veröffentlichung und Umsetzung gerade einmal 30 Tage lagen. Einerseits könnte durch die Aktualisierung der Normen die Elektrofachkraft sich auf dem Stand der Technik halten. Bedingt durch den großen Interpretationsspielraum, der sich beim Lesen der Norm ergibt, kommen jedoch meist mehr Unklarheiten auf. Einem Erfahrungsaustausch unter Fachkollegen und mit praxisgerechten Erläuterungen in Form einer Schulung ist in der heutigen Fachwelt unbestritten der Lösungsansatz für eine zielführende Umsetzung der Normen.

Was ist, wenn nicht nach den 
Regeln der Technik installiert wird?

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik haben erhebliche Bedeutung für die Bestimmung der Soll-Eigenschaften von Sachen und als Haftungsmaßstab, insbesondere im Werkvertragsrecht bei Bauleistungen. Im Strafrecht haben die anerkannten Regeln der Technik große Bedeutung als Maßstab für die Bestimmung der Pflichtwidrigkeit eines Handelns, insbesondere bei der Prüfung der Fahrlässigkeit. Die anerkannten Regeln der Technik werden auch im § 319 Strafgesetzbuch (sog. Baugefährdung) erwähnt.

Umkehr der Beweislast

Für die Elektrofachkraft (z. B. Elektriker, Sachverständiger), die sich bei der Ausübung ihrer Aufgaben an die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ hält, spricht der juristische Anschein, dass sie richtig und damit nicht schuldhaft gehandelt hat. Ein fahrlässiges (schuldhaftes) Handeln müsste ihr dann erst nachgewiesen werden. Dementsprechend wird bei der Elektrofachkraft, die bei der Ausübung ihrer Aufgaben von den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ abweicht, vermutet, dass sie nicht richtig gehandelt hat. In diesem Fall muss die Elektrofachkraft im Ernstfall erst beweisen, dass sie und wie sie die gleiche Sicherheit auf andere Weise gewährleistet hat und somit nicht schuldhaft gehandelt hat. Juristisch handelt es sich hierbei um die sog. „Umkehr der Beweislast“.

Praxisprobleme und Altanlagen

Doch selbst Regeln der Technik, die dem Fachmann seit vielen Jahren bekannt sind, bereiten in der Praxis immer wieder Probleme und werfen Fragestellungen auf. So ist der Einsatz von Differenzstrom-Schutzschaltern gängige Praxis. Im Neubau sollte dies an sich kein Problem darstellen. Hier wird durch den Anwendungsfall, je nach Einsatz/Anschluss von Betriebsmitteln, die Art und Anzahl von RCDs festgelegt. Wie sieht es jedoch in Altbauten und bei teilweiser Sanierung aus? Auch hierfür gibt es in den Elkonet-Workshops entsprechende Empfehlungen.


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Mangelhafter Einbau von

Autor
  • K. Schumacher
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