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Betriebsführung | Finanzen/Steuern | Recht

Insolvenztourismus in der EU bald vor dem Aus

Gläubiger können hoffen, künftig ihre Forderungen besser einzutreiben
ep9/2017, 2 Seiten

Es ist derzeit noch möglich, als hochverschuldeter, zahlungsunfähiger Deutscher seinen Wohnsitz kurzfristig in einen anderen Mitgliedsstaat der EU zu verlegen, um dort ein Insolvenzverfahren zu betreiben. Dort kann man nämlich wesentlich rascher als in Deutschland Befreiung von seinen Schulden erlangen. In diesem Fall spricht man von sogenanntem Insolvenztourismus.


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