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Schutzmaßnahmen | Installationstechnik | Wartung und Instandhaltung | Elektrotechnik

In der Praxis nicht bestanden - "Reparatur" einer Anlage mit klassischer Nullung

ep2/2004, 3 Seiten

Für Anlagen mit der klassischen Nullung besteht keine allgemeine Anpassungspflicht. Auch künftig wird es eine solche Forderung nicht geben. Wenn die Zuverlässigkeit der alten Installation jedoch nicht mehr gewährleistet ist, muss die jeweils zuständige Elektrofachkraft die Anpassung verlangen [1][2].


   

Autor
  • K. Bödeker
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