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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Gefährdungsbeurteilung - Teil 5: Dokumentation

luk9/2013, 3 Seiten

Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung sollte präzise dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist ordnungsgemäß aufzubewahren und entsprechend den aufgeführten Gesetzen und Verordnungen durchzuführen. Für den Praktiker steht zur Erleichterung der Arbeit eine Softwarelösung der Berufsgenossenschaft zur Verfügung. Software und mitgelieferte Dokumente bilden ein umfassendes Arbeitsschutzmanagement-Werkzeug.


   

Autor
  • H. H. Egyptien
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