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Betriebsführung | Recht

Forderungen wirksam einziehen - Aktuelles zur Vollstreckung gegen Schuldner

ep3/2013, 4 Seiten

Der Gläubiger kann mit einem Vollstreckungstitel, auch ohne Anwalt den Gerichtsvollzieher mit einer Zwangsvollstreckung beauftragen – und auf die Hilfe des Vollstreckungsgerichts bauen. Das "Gesetz zur Reform der Sachaufklärung" stattete dazu den Gerichtsvollzieher mit weitreichenderen Befugnissen aus. Auch die "Vermögensauskunft" soll dazu beitragen, möglichst frühzeitig das vollstreckbare Vermögen des Schuldners zu ermitteln.


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Autor
  • P. David
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