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Aus- und Weiterbildung | Elektrotechnik

Elkonet-Seminar: Sachkundelehrgang TREI 80

ep3/2015, 1 Seite

Mit der Novellierung der Handwerksordnung (HwO) 2004 wurde die gewerberechtliche Gleichstellung mit dem Elektrotechnikermeister eingeführt. Das gilt für staatlich geprüfte Techniker, Industriemeister und Gesellen mit mindestens 6 Jahren Berufserfahrung, davon 4 Jahre in leitender Position. Darüber hinaus gibt es weitere Ausnahmeregelungen nach § 7 und § 8 HwO.


   

Autor
  • F. Helms
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