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?Im Bereich von Kalt- und Kühlwasserleitungen (z. B. Prozesskühlung) werden oft schwarze Stahlrohre verlegt, die zum Korrosionsschutz geprimert werden, d. h. mit einem Farbanstrich grundiert werden. Einbauten wie Ventile und Pumpen, die oft mit Flanschverbindungen versehen sind, werden durch die Hersteller lackiert geliefert. Die Flansche – durch die Flanschschrauben miteinander verbunden – sind mehr oder weniger definiert leitend. Müssen solche Flanschverbindungen überbrückt werden? Wie könnte dies erfolgen, da der Korrosionsanstrich den Einsatz von Erdungsschellen nicht sinnvoll erscheinen lässt?
!Eine Überbrückung von Flanschverbindungen bei leitfähigen Rohren ist selbstverständlich nicht pauschal gefordert. Für den Schutz gegen elektrischen Schlag nach DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410) [1] reicht es aus, Betriebsmittel der Schutzklasse I mit dem Schutzleiter zu verbinden. Wenn also entlang des in der Anfrage erwähnten Rohres elektrisch betriebene Betriebsmittel wie Pumpen oder Ventile angeflanscht werden, so sind diese Betriebsmittel selbstverständlich mit dem Schutzleiter zu verbinden, der mit der elektrischen Zuleitung aus der jeweiligen Verteilung mitgeführt werden muss. Es sei denn, diese Betriebsmittel entsprechen der Schutzklasse II. Allerdings würde in diesem Fall auch keine Überbrückung von Flanschen erforderlich sein, weil die Übertragung einer gefährlichen Spannung durch die doppelte oder verstärkte Isolierung der Schutzklasse II verhindert wird.
Natürlich kann es andere Gründe geben, einen Flansch zu überbrücken:
Blitzschutzpotentialausgleich. Wenn es um einen umfassenden Blitzschutzpotentialausgleich geht, sollten alle leitfähigen sowie linienförmigen Teile, wie Metallrohre, durchverbunden und mindestens beidseitig an den Gebäudepotentialausgleich angeschlossen werden. Grund kann das in DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) [2], Abschnitt 5 möglicherweise geforderte dreidimensionale Potentialausgleichsnetzwerk im Gebäude sein. Bei Rohrverbindungen, die in sogenannte Blitzschutzzonen eingeführt werden, und deren Leitfähigkeit durch ein Isolierstück unterbrochen wird, kann auch eine Trennfunkenstrecke vorgesehen werden, die einen Funkenüberschlag bei einem Blitzeinschlag verhindert.
Potentialausgleich für den Ex-Schutz. Auch dann, wenn ein Potentialausgleich nach DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) [3], Abschnitt 6.4 erforderlich ist, müssen Flanschverbindungen überbrückt werden, vor allem, um Funkenbildungen zu vermeiden. Oft sind Maßnahmen zum Potentialausgleich nach DIN EN 60079-14 (VDE 0165-1) [3] und gleichzeitig nach Normen der Reihe DIN EN 62305 (VDE 0185-305) erforderlich, wenn verhindert werden muss, dass Blitz- oder Blitzteilströme in den explosionsgefährdeten Bereich gelangen können oder um zu verhindern, dass eine Funkenbildung in Ex-Zonen möglich ist.
Potentialausgleich für EMV. In DIN VDE 0100-444 (VDE 0100-444) [4], Abschnitt 444.5 werden verschiedene Potentialausgleichsysteme beschrieben, die je nach Anwendungsfall vorzusehen sind, um eine elektromagnetische Störung (EMI) zu vermeiden. Wie umfangreich eine solche Maßnahme auszuführen ist und ob in diesem Zusammenhang Flanschverbindungen überbrückt werden müssen, sollte mit dem zuständigen Fachplaner oder mit dem für die EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit) im Gebäude verantwortlichen Fachkraft besprochen werden.
Fazit. Ob eine dieser Notwendigkeiten auf den konkreten Fall, den die Leseranfrage beschreibt, anzuwenden ist, kann natürlich nicht pauschal und aus der Ferne bewertet werden. Ist eine Überbrückung allerdings gefordert, so bieten gängige Hersteller entsprechende Lösungen auch für Rohre und Flansche, die einen Grundierungsanstrich besitzen, an.
Literatur:
Fachartikel zum Thema
-
Anlagen besonderer Art
DIN VDE 0100-711 Berichtigung 1 2020-12 (VDE 0100-711 Berichtigung 1) -
Installationstechnik
DIN EN 50520 2020-12 (VDE 0605-500) -
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DIN EN IEC 61820-1 2020-10 (VDE 0161-120-1) -
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DIN EN 50549-1 2020-10 (VDE 0124-549-1)