Kleine Unternehmen und Freiberufler können ihren Gewinn nach § 3 Abs. 4 EStG durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln. Aber dazu müssen Einnahmen und Ausgaben korrekt aufgezeichnet werden. Für die Gewinnermittlung ist ein Formblatt vorgeschrieben. Diese Aufgabe wird durch das nachfolgend vorgestellte Excel-Tool erleichtert.