In welchem Rahmen dürfen von Auszubildenden im 3. Lehrjahr eigenständig Arbeiten (z. B. Installation einer Wohnung) ausgeführt werden, wenn kein Monteur vor Ort ist und ein klar definierter Arbeitsauftrag (z. B. Schalterdosen einsetzen) vorliegt und der Auszubildende dazu fachlich geeignet ist? Welche Vorschriften müssen hierbei beachtet werden?