EEG 2017: Mieterstromgesetz
Frau Dr. Bönning-Huber, Sie gehören zu den Wegbereitern des EEG 2000. Das Energierecht, erneuerbare Energien und Energiekonzepte sind Ihre Spezialgebiete. Woran arbeiteten Sie seit damals hauptsächlich mit?
C. Bönning-Huber: Seit 1999 arbeitete ich an diversen Formulierungen der verschiedenen EEG-Fassungen mit. Damals gab es nur vereinzelt Rechtsanwälte, die sich für die Windkraft engagierten. Im Jahr 2000 begann ich mithilfe des Solarenergie-Fördervereins e.V. Aachen, Stromeinspeiseverträge zu prüfen. Als wir gegenüber den Netzbetreibern in aller Öffentlichkeit laut kritisierten, dass Vertragsformulierungen deutlich zum Nachteil des Anlagenbetreibers ausfallen, wurden wir sehr oft belächelt. Ich kann mich gut daran erinnern, dass ein größeres Energieversorgungsunternehmen es für völlig abwegig hielt, dem Anlagenbetreiber überhaupt das Recht zuzusprechen, über die Einspeisebedingungen zu diskutieren. Er hätte das zu akzeptieren, was ihm der Netzbetreiber vorgibt. Doch nach zahlreichen Klageerhebungen hat sich dieses Verständnis grundlegend geändert. Das EEG hat dem Anlagenbetreiber nicht nur Einnahmemöglichkeiten geschaffen, sondern ihm auch die Chance gegeben, sich gegenüber dem klassischen Energieversorger zu behaupten. Sicherlich gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Anlagen- und Netzbetreiber oftmals immer noch schwierig, doch der Kampf „David gegen Goliath“ ist heute Geschichte.
Nach dem großen Boom der PV-Branche in Deutschland hat sich der Zubau von PV-Anlagen heute auf geringerem Niveau eingepegelt. Eine erfolgreiche Energiewende ist aber nur mit einem steigenden Einsatz von erneuerbaren Energien machbar. Was müsste hier getan werden, um den Prozess voranzubringen?
C. Bönning-Huber: Die ständigen Änderungen beim EEG und unklare Regelungen führen zur Rechtsunsicherheit. Das gefährdet die Investitionssicherheit. Je höher die Risiken einer Investition sind, desto höher muss der Gewinn daraus ausfallen. Wer also erneuerbare Energien will, muss entweder höhere Förderungen ermöglichen oder den Vollzugsaufwand senken oder Risiken reduzieren – am besten möglichst alle drei Punkte angehen.
Mit dem Mieterstromgesetz sollen nun potentielle Investoren mit einer zusätzlichen Förderung als PV-Anlagenbetreiber im Wohngebäudesektor gewonnen werden. Worin sehen Sie dafür den Anreiz?
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- C. Bönning-Huber