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Betriebsführung und -Ausstattung | Betriebsführung | Recht

Das neue Lieferkettengesetz und seine Auswirkungen

Müssen Elektrobetriebe aktiv werden?
ep11/2021, 2 Seiten

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, kurz Lieferkettengesetz (LkSG), wurde vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet und ist am 22.07.2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2021, Teil 1, Nr. 46, S. 2 959– 2 969) veröffentlicht worden. Ziel des Gesetzes ist es, dass deutsche Unternehmen durch unterschiedliche Sorgfaltspflichten dazu veranlasst werden, innerhalb von Lieferketten ihrer globalen Verantwortung zur Achtung von Menschrechten und Umweltstandards nachzukommen. Was heißt das jetzt für das E-Handwerk?


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Autor
  • A. Rehfeldt
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