Das neue Gewährleistungsrecht im E-Handwerk
Was Elektrobetriebe jetzt wissen müssen
Auf Unternehmen kommen ab 2022 zahlreiche rechtliche Neuerungen zu, auf die sich Elektrobetriebe frühzeitig vorbereiten sollten. Denn es wird sowohl bereits zum 01.01.2022 als auch zum 28.05.2022 wesentliche Änderungen im Verbraucherrecht geben, die sich u. a. auf die Elektrobranche auswirken, insbesondere auf den Verkauf von Neu- und Gebrauchtwaren. Hierbei stehen primär die Änderungen zur Mängelhaftung im Fokus. Zudem werden aber auch die Beweislastumkehr und die Vorgaben zur Aktualisierung von digitalen Bestandteilen durch den Gesetzgeber neu bestimmt. Diese Änderungen führen dazu, dass Elektrobetriebe ihre Verträge anpassen und ihre Werbung überprüfen müssen.
ep 12/2021 [1089.22kB] 2 Seite(n) A. Rehfeldt
Artikel herunterladen
Der Artikel ist für epPLUS-Abonnenten lesbar. Bitte loggen Sie sich ein und achten Sie darauf, dass Ihr Abonnement mit Ihrem Profil verknüpft ist. Informationen zu unseren Abonnements finden Sie hier.
Fachartikel zum Thema
-
Irrtum: Haftungsausschluss ohne Wartungsvertrag
Fehlender Wartungsvertrag schützt nicht vor Gewährleistungsansprüchen -
Jahresgespräche mit Stammkunden führen
Fünf Tipps für neue Verhandlungen zur Zusammenarbeit -
Absicherung des Ruhestands
Freiwillige Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) -
Strategien mit Leben füllen
Unternehmensplanungen im Betriebsalltag umsetzen -
So können Unternehmen Arbeitsunfälle reduzieren
Fünf Tipps, um die Akzeptanz für Arbeitsschutz zu steigern -
Kein Geld mehr an das Finanzamt verschenken
So reduzieren Unternehmen effektiv die Steuerlast -
Netzanschluss – Probleme und Verantwortlichkeiten
Teil 2: Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und Beschwerden-Fallbeispiele -
Praxistipps nach Praxisrecht
Teil 40: Bedenken, Mangelbeseitigung, Gleichwertigeit, Schadenersatz -
Brandschutz
Teil 2: Verhalten im Brandfall
Nachrichten zum Thema
+++ News +++ Verringerung von Elektroschrott Refurbed zu EU-Gesetzesentwurf „Recht auf Reparatur”
+++ News +++ Starthilfe für Gründer Heizungsexperte unterstützt GO! Start-up Zentrum
+++ News +++ Photovoltaik Neue Steuergesetze für Ausbau erneuerbarer Energien
+++ News +++ Kreislaufwirtschaft Neues Leben für gebrauchte Produkte
+++ News +++ PV-Anlagen ZVEH erreicht wichtige Erweiterungen
Aus dem Facharchiv: Elektropraxis Befähigung zu elektrotechnischen Arbeiten
+++ News +++ Recycling Im Schrott liegt das Gold - und noch vieles mehr
+++ News +++ Sichtbarkeit im Netz Mythen über Online-Marketing
+++ News +++ Suchmaschinenoptimierung (SEO) Websites erstellen mit WordPress
Termine
14.06.2023, Fulda:
Produkthaftung aus rechtlicher Sicht, CE-Beauftragter für Maschinen ...
05.07.2023, Nürnberg:
Produkthaftung aus rechtlicher Sicht, CE-Beauftragter für Maschinen ...
06.09.2023, Köln:
Produkthaftung aus rechtlicher Sicht, CE-Beauftragter für Maschinen ...
epPLUS: Jetzt 60 Tage kostenlos testen!
Der ep ELEKTROPRAKTIKER liefert Ihnen monatlich aktuelle, praxisnahe und vor allem verständliche Fachinformationen. Der zusätzliche Online-Service epPLUS stellt Ihnen im Online-Archiv alle Fachartikel zur Verfügung, dazu den monatlichen Normen-Newsletter und gewährt Ihnen Zugriff auf die epKIOSK-App. Als Prämie können Sie wählen zwischen einem 30 Euro Gutschein für den epSHOP, dem epDOSSIER VEFK in Unternehmen oder dem Sonderheft "Vorbeugender Brandschutz"..