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Elektrotechnik | Licht- und Beleuchtungstechnik

Betrieb von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

ep9/2013, 2 Seiten

In einer Behinderteneinrichtung betreiben wir etwa 30 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Gemäß DIN VDE 0108-100, Abschnitt 7.2.2 muss eine tägliche Funktionskontrolle jeder Anlage in Form einer Sichtprüfung erfolgen. Diese tägliche Sichtkontrolle wird in der Regel durch die zuständige Person (Hausmeister) ausgeführt. Speziell am Wochenende und in der Urlaubszeit kann dies jedoch nicht durchgängig gewährleistet werden (z. B. sind am Wochenende keine Hausmeister im Dienst). 1. Kann als Ersatzlösung die Störmeldung (evtl. Betriebszustandsanzeige) an eine ständig besetzte Stelle übertragen werden? Ist hierfür ein gesicherter (überwachter) Leitungsweg erforderlich? Sind in EN 62034 (Automatische Prüfsysteme) dazu Vorgaben zu finden? Kann mittels einer Gefährdungsbeurteilung mit entsprechenden Vorgaben eine Lösung des Problems erreicht werden? 2. Laut Herstelleraussage wird bei Tiefentladung der Batterie keine Störmeldung generiert – ist dies vorschriftenkonform?


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Autor
  • F. Schmidt
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