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Aus- und Weiterbildung | Schutzmaßnahmen | Arbeiten unter Spannung (AuS)

Betreiberverantwortung

Mittelspannungsanlagen: Schaltberechtigung und Schaltbefähigung
ep11/2018, 2 Seiten

Mit dem Umsetzen dezentraler Energieversorgungskonzepte durch den Einsatz erneuerbarer Energien und von Speichertechnik gewinnen elektrische Anlagen an Bedeutung, die an ein öffentliches Verteilernetz – Mittel- und Niederspannung – angeschlossen sind, die einspeisen oder auch der Eigenversorgung dienen.


Anlagenbetreiber und bestellte Verantwortliche sind gefordert, im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der elektrischen Anlagen zu sorgen. Insbesondere sind für Arbeiten an Mittelspannungsschaltanlagen (MS-Anlagen) nur speziell ausgebildeten Fachkräften Schaltberechtigungen zu erteilen. Schalthandlungen im MS-Bereich implizieren ein hohes Gefahrenpotential und erfolgen deshalb nach besonderen Regeln, was spezifische Schulung und Praxiserfahrung erfordert.

Schaltberechtigung 
erteilen – bis 30 kV

Betreiberverantwortliche sind verpflichtet (BetrSichV, ArbSchG, DIN VDE 0105-100), die Sicherheit für den Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zu organisieren. Dazu zählt, für Arbeiten an elektrischen Anlagen bis 30 kV, geeignetes und qualifiziertes Personal auszuwählen und als Elektrofachkräfte (EFK) für den MS-Bereich auszubilden. Besonders im Umgang mit MS-Schaltanlagen sind zahlreiche Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen. Das Ausführen von Schalthandlungen – das Anwenden der fünf Sicherheitsregeln ist in der Hochspannung anders geregelt als in der Niederspannung und erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schulung (Bilder). Für eine Schaltberechtigung Vorgesehene sollten zudem persönlich (Reife, Zuverlässigkeit) und gesundheitlich (G25) geeignet sowie aktuell in Erster Hilfe geschult sein. Nach Überprüfung dieser Voraussetzungen und ausreichender Qualifizierung wird eine zeitlich befristete Schaltberechtigung durch den Betreiberverantwortlichen in schriftlicher Form erteilt. Diese Organisation und schriftliche Dokumentation trägt dazu bei, die Arbeits- und Elektrosicherheit zu gewährleisten. Das sichert gleichzeitig alle Beteiligten gegen haftungsrechtliche Ansprüche ab, die z. B. im Falle eines Arbeitsunfalles im Zusammenhang mit einer nicht erteilten Schaltberechtigung oder einer nicht vorhandenen Schaltbefähigung auf sie zukommen könnten.

Elkonet-Seminar

Im Elkonet-Seminar „Schaltbefähigung für elektrische Anlagen bis 30 kV“ können sich die Teilnehmer die erforderliche Fachkunde in Theorie und Praxis (Bilder) erarbeiten. Dabei werden insbesondere die relevanten Vorschriften und Normen, wie beispielsweise die DGUV Vorschrift 1, die DGUV Vorschrift 3 sowie die DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und der Organisationsablauf in den Fokus gerückt.

Zielgruppen, Abschluss und 
Nachschulungen

Die Schaltbefähigung richtet sich vor allem an Elektrofachkräfte, denen eine Schaltberechtigung bis 30 kV (TERMINE) erteilt werden soll und die als Mitarbeiter an eigenen Anlagen des Unternehmens, des regionalen Netzbetreibers oder Energieversorgers oder z. B. im Rahmen von Dienstleistungsaufträgen aus Industrie- sowie E-Handwerksbetrieben zum Einsatz kommen sollen. Nach erfolgreichen Prüfungen erhalten die Teilnehmer einen Fachkundenachweis – eine Voraussetzung zur Erteilung der Schaltberechtigung im jeweiligen Einsatzbereich. „Wiederkehrende Unterweisungen“ (TERMINE) dienen dem Erhalt der Schaltbefähigung und der erneuten Erteilung einer in der Regel für 2 bis 4 Jahre befristeten Schaltberechtigung. Verantwortliche können darüber hinaus bei einigen Elkonet-Partnern in Hinblick auf eine zweckmäßige betriebliche Organisation an Seminaren zur „Betreiberverantwortung in Hochspannungsanlagen“ teilnehmen. „Schalttrainings“ an den Schulungsanlagen oder mit Trainern vor Ort erhöhen die Sicherheit bei den Schalthandlungen. Weitere Informationen geben gern die jeweiligen Bildungsstätten oder sind unter www.elkonet.de zu finden.


Bilder


Praktische


Praktische

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