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Elektrotechnik | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Berührungsschutz für Schaltschränke

ep8/2009, 1 Seite

Ein unabhängiges Ingenieurbüro prüft regelmäßig die elektrischen Anlagen und Maschinen in unserem Betrieb. Dabei ist dem Prüfer aufgefallen, dass die Schaltschränke bei zwei Fräsmaschinen nicht der BGV A3 entsprechen. Die Baujahre besagter Maschinen sind 1963 und 1982. Hier der Originaltext des Ingenieurbüros: „Die BGV A3 (VBG 4, Ausgabe 1997) fordert unter Aufhebung des Bestandschutzes eine Anpassung der Bedien- und Betätigungselemente bezüglich des Finger- und Handrückenschutzes. Die Übergangsfrist ist 1999 abgelaufen. Bei Arbeiten an älteren Steuerungen und Schaltanlagen sollte diesbezüglich darauf geachtet werden, dass hier noch entsprechende Maßnahmen durchzuführen sind.“ Unser Betriebsleiter ist der Meinung, dass es ausreichen würde, eine Kunststoffscheibe vor den alten Bauteilen zu montieren. Meiner Meinung nach ist es damit aber nicht getan. Wie kann der Berührungsschutz normkonform ausgeführt werden?


   

Autor
  • W. Pechoc
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