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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren (2)

luk7/2014, 1 Seite

Die Bezeichnung "Berufskrankheit" ist ein Rechtsbegriff, kein medizinischer Terminus. Eine Erkrankung, die nach medizinisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen beruflich bedingt ist, ist nicht zwangsläufig zugleich eine Berufskrankheit. Vielmehr muss das Krankheitsbild auch von der jeweiligen Rechtsordnung als Berufskrankheit anerkannt sein. Nur anerkannte Berufskrankheiten werden durch die Unfallversicherung finanziell entschädigt.


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Autor
  • H. H. Egyptien
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