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Betriebsführung | Recht

Angestellt, in Leiharbeit oder unter Werkvertrag

ep4/2014, 2 Seiten

Nicht nur in großen Unternehmen ist es üblich, neben den fest angestellten Arbeitnehmern auch Leiharbeiter zu beschäftigen. Es können ebenso Arbeiten im Rahmen eines Werkvertrags vereinbart werden. Hierbei sind aber eine Reihe von Unterschieden zu beachten.


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Autor
  • U. Teschke-Bährle
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