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Elektrotechnik | Energietechnik | Notstrom-/Ersatzstromversorgung

Anforderungen an die Aufstellung einer USV

ep7/2019, 2 Seiten

Zur Bildung unserer Hilfsspannung betreiben wird seit vielen Jahren eine USV-Anlage mit DC 24 V. Die Akkumulatoren stehen in einem gesonderten Batterieraum, die Ladegeräte und Abgangsverteilung im eigentlichen Schaltraum. Wir beabsichtigen nun den Bau einer zweiten USV mit 1 500 Ah. Aus Platzgründen ist es jedoch nicht möglich, die Akkus in einem gesonderten Raum unterzubringen, wir favorisieren daher einen Batterieschrank (mit Absaugung und Durchflussüberwachung) direkt im Schaltraum. Wäre dies laut Regelwerk zulässig, oder müssen die Akkus zwingend in einen gesonderten Raum?


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Autor
  • H. Schmolke
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