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Betriebsführung | Betriebsorganisation | Recht

Achtung: Haftungsfallen

Aktuelle gesetzliche Grundlagen der Arbeitnehmerüberlassung beachten
ep7/2017, 3 Seiten

Das Beschäftigen von Leiharbeitnehmern erfreut sich in vielen Branchen nach wie vor einer großen Beliebtheit. Die Vorteile für den Entleiher liegen auf der Hand: Es steht kurzfristig ein großer Mitarbeiterpool zur Verfügung und für den Arbeitgeber ist es kein Problem, die Tätigkeit zu beenden – ohne Rücksicht auf Kündigungsschutz oder andere Restriktionen. Dennoch kann der entleihende Unternehmer in einige Haftungsfallen tappen.


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Autor
  • J. Heidenreich
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