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Elektrotechnik | Installationstechnik | Kabel und Leitungen

Verlegung von Kabeln und Leitungen auf dem Rohfußboden

ep2/2013, 3 Seiten

Meine Frau und ich lassen momentan ein Wohnhaus für uns errichten. Die Baufirma hat einen Elektroinstallateur für die Ausführung der Elektroinstallation beauftragt. Für die Verlegung der NYM-Leitungen wurde die Unterflurinstallation gewählt. Die Leitungen sind auf der Bodenplatte bzw. Rohdecke ohne Rohr verlegt worden. Während sowie nach der Rohinstallation waren noch andere Gewerke (Trockenbauer, Heizungsbauer sowie Gas-/Wasser-Installateur) tätig. Wir haben uns bereits am zweiten Tag der Rohinstallation, bei dem Elektriker vor Ort erkundigt, ob die verlegten Leitungen keinen Schutz gegen mechanische Einwirkung erhalten. Daraufhin teilte uns der Elektriker mit, dass die Leitungsverlegung bei ihnen schon immer so ausgeführt wird. Nachdem wir dem Elektroinstallationsbetrieb und der Baufirma mitgeteilt hatten, dass wir mit der Elektroinstallation so nicht zufrieden sind, wurden einige Leitungen (Haupttrassen) mit Isovlies (Schalldämmung für Abwasserrohre) ummantelt. 1. Im EG besteht der Fußbodenaufbau aus 1,0 cm Bodenbelag sowie 18,0 cm schwimmendem Estrich mit 120 mm Dämmung (Fußbodenheizung). Im OG besteht der Fußbodenaufbau aus 1,0 cm Bodenbelag sowie 9,0 cm schwimmendem Estrich mit 30 mm Dämmung (Fußbodenheizung). Ist diese Art Verlegung so zulässig? 2. Vom Hauswirtschaftsraum über den Flur zur Küche wurden die Leitungen (ca. 10 Stück) gebündelt verlegt. In dem Bündel sind folgende Leitungen verlegt: - 5 x 2,5 mm² NYM für die Kochstelle, - 3 x 2,5 mm² NYM für den Dampfgarer, - 3 x 2,5 mm² NYM für den Backofen, - sonstige NYM-Leitungen mit 1,5 mm². Alle Leitungen sollen jeweils mit Leitungsschutzschaltern B16 abgesichert werden. Ist die Absicherung im Bezug auf die Verlegeart und die Häufung zulässig? 3. Nachdem die Fußbodenheizung installiert war und der Estrich eingebracht wurde, musste ich in den Gerätedosen defekte Aderisolierungen feststellen und habe mich bei der Baufirma beschwert. Der Elektroinstallationsbetrieb hat daraufhin einen Gutachter eingeschaltet. Das Gutachten läuft noch. Ist bei dieser Art der Beschädigung von Aderisolierungen eine Reparatur möglich?


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Autor
  • W. Baade
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