Für alle handwerklichen Arbeiten, die der Unternehmer als Auftragnehmer (AN) sowohl in seiner Elektrowerkstatt oder vor Ort auf der Baustelle ausführt, gilt als Grundlage das Werkvertragsrecht. In der Hauptsache findet der Werkvertrag seine Beendigung in der Abnahme, auf deren Bedeutung im Beitrag näher eingegangen wird.