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Elektrotechnik | Betriebsorganisation | Arbeits- und Gesundheitsschutz

Pflichten übertragen im Unternehmen

ep8/2016, 2 Seiten

Ich bin von einem Unternehmen als externe VEFK beauftragt und schriftlich benannt. Mein Auftrag besteht unter anderem darin, die „rechtsichere Organisation/Dokumentation im Bereich der Elektroabteilung“ aufzubauen.Nach dem Kennenlernen der Mitarbeiter (fünf Elektrofachkräfte, drei davon mit Meisterbrief) und der Aufnahme der baulichen Gegebenheiten haben wir gemeinsam die Aufgabenbereiche und Tätigkeiten abgestimmt und festgelegt. Es wurden eine für die Abteilung relevante Organisationsmatrix erstellt, anschließend die Aufgabengebiete schriftlich festgelegt und dann die Bestellungen zu Anlagenverantwortlichen bzw. stellvertretenden ANLV schriftlich verfasst.Nachdem nach wiederholtem Abstimmungsgespräch die Bestellungen den Mitarbeitern übergeben wurden, weigern diese sich nun, die Bestellungen gegenzuzeichnen. Unterstützt durch den Betriebsrat und einen Rechtsanwalt argumentieren die Mitarbeiter: Der Begriff Anlagenverantwortlicher solle in „Anlagenzuständiger“ geändert werden. Es soll ein Zusatz mit eingebracht werden, dass die Verantwortung im Fall der Fälle doch nicht bei dem betreffenden Mitarbeiter liegt. Der Betriebsrat ist der Auffassung, dass die Bürde der Verantwortung dann nicht mehr so schwer ins Gewicht falle.Alle Mitarbeiter arbeiten seit mehreren Jahren in ihren Bereichen erfolgreich. Sind die Bestellungen auch ohne ein Gegenzeichnen rechtssicher? Sind Änderungen der Begriffe empfehlenswert?


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Autor
  • S. Boesen
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